Im Dezember 2025 habe ich mich entschlossen, bei einem deutschen Autohaus ein Fahrzeug der Oberklasse, einen Audi RS7, zu erwerben:
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Der Austausch mit dem Verkäufer verlief zunächst unter guten Bedingungen, mit beruhigenden Aussagen und dem klar bekundeten Willen, die Geschäftsbeziehung langfristig zu gestalten.
Die behördlichen Formalitäten wurden unverzüglich in Angriff genommen, gemäß dem für einen Export außerhalb der Europäischen Union geltenden Verfahren.
Am 1. Februar 2026 wurde das Fahrzeug offiziell verzollt und verließ das Gebiet der Europäischen Union.
Am 2. Februar 2026 wurden alle erforderlichen Unterlagen an die Werkstatt übermittelt, nämlich der Ausfuhrnachweis, die Zolldokumente sowie alle Unterlagen, die für die Erstattung der deutschen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % erforderlich waren, die von der Werkstatt als Kaution einbehalten worden war und sich auf einen Betrag von etwa 16.000 Euro belief.
Das Fahrzeug wurde im gleichen Zeitraum auch in Andorra zugelassen, was die vollständige Konformität der Unterlagen bestätigt.
In den folgenden Wochen fand ein mehrfacher Schriftwechsel mit dem Verkäufer statt, um die ordnungsgemäße Bearbeitung der Rückerstattung sicherzustellen. Nach mehreren Mahnungen wurde am 10. März 2026 ein wichtiger Meilenstein erreicht: An diesem Tag bestätigte die Werkstatt, dass die Unterlagen vollständig seien und die Mehrwertsteuerrückerstattung „innerhalb dieser oder der folgenden Woche“ erfolgen würde.
Die Mahnungen wurden daraufhin in Form von Nachrichten, E-Mails und Telefonanrufen intensiviert. Als Antwort wurde offiziell mitgeteilt, dass die Unterlagen an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet worden seien und die Zahlung vorrangig bearbeitet werde, ohne dass jedoch ein genauer Termin für die Rückerstattung genannt wurde.
Seitdem wurde trotz dieser wiederholten Zusagen und der ausdrücklichen Anerkennung des geschuldeten Betrags keine konkrete Information zum tatsächlichen Datum der Überweisung gegeben.
Darüber hinaus bleibt ein zweiter Punkt offen: Der beim Verkauf versprochene Zweitschlüssel für das Fahrzeug wurde bis heute noch nicht zugesandt.
Zusammenfassung
- Kauf eines Fahrzeugs, das am 30. Januar 2026 in Empfang genommen wurde
- Deutsche Mehrwertsteuer in Höhe von ca. 16.000 Euro als Kaution einbehalten
- Vollständige Unterlagen am 2. Februar 2026 übermittelt
- Zahlreiche Mahnungen, um die Rückerstattung dieser Mehrwertsteuer zu erwirken
- Keine formelle Antwort zum Rückerstattungsdatum
- Mehr als zwei Monate nach der Bestätigung der Unterlagen wurde noch keine Rückerstattung vorgenommen, obwohl diese obligatorisch ist und so schnell wie möglich erfolgen muss
Letztendlich veranschaulicht dieser Fall eine Situation, in der trotz eines anfänglich seriösen Rahmens und wiederholter Zusagen die mangelnde Kommunikation sowie die Nichteinhaltung der angekündigten Fristen das aufgebaute Vertrauen zutiefst erschüttert haben, wodurch der Kunde in einer langwierigen Wartezeit verbleibt, ohne konkrete Aussicht auf den Ausgang der Rückerstattung.